Klasse A1

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre 

Einschlussklassen: AM
Vorbesitz: –

• Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

• dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einen Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Leichtkraftrad (A1)